Dienstleistungen

 

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband versteht sich als Partner seiner Mitglieder. Deshalb legen wir bei der Erfüllung unserer Aufgaben das Schwergewicht nicht auf ein hoheitliches, in die Vergangenheit gerichtetes Prüfen, sondern auf in die Zukunft orientierte Dienstleistungen zum Nutzen der Kommunen. Prüfung und Beratung gehen nach unserem Verständnis ineinander über. Sie sind nicht stets trennscharf abgrenzbar. Eine prüfungsbegleitende Beratung entspricht unserem Selbstverständnis. Zudem wird die Prüfung regelmäßig nicht bei der Feststellung eines Ergebnisses innehalten können, sondern Handreichungen oder Empfehlungen für die Zukunft geben. Dabei mögen einzelne Ergebnisse - gerade im Bereich der überörtlichen Rechnungsprüfung - bisweilen auch schmerzlich sein; letztlich liegt aber auch die Prüfung im wohlverstandenen Interesse einer Kommune und ihrer Bürgerinnen und Bürger.

Im Rahmen unserer Aufgaben bieten wir unseren Mitgliedern folgende Dienstleistungen (die Links führen Sie in den Geschäftsverteilungsplan, zu einzelnen Ansprechpartnern in unserer Geschäftsstelle und zu den bei unseren Leistungen anfallenden Gebühren und Auslagen):

 

Die Abteilung 1 (Allgemeine Prüfungs- und Organisationsabteilung)

  • führt die überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung durch,

  • berät bei der Umstellung auf die Doppik,

  • berät bei der Verwaltungsorganisation und bei der Einführung neuer Steuerungsmodelle (u.a. in den Teilbereichen Kostenrechnung und -vergleich, Budgetierung, Controlling),

  • berät in Fragen der Rechts- und Organisationsform kommunaler Einrichtungen,

  • hilft bei der Planung und Durchführung von Projekten, auch unter Einbeziehung externer Sachverständiger,

  • ermittelt den Personalbedarf und führt Stellenbewertungen durch,

  • berät in Fragen der Informationstechnik,

  • hilft bei der Erstellung von Beitrags- und Gebührenkalkulationen für kommunale Einrichtungen (z.B. Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung),

  • hilft bei Vermögensauseinandersetzungen von Kommunen und Zweckverbänden,

  • ist Ansprechpartner für Rechts- und Grundsatzfragen (z.B. Abgabenrecht, EU-Beihilferecht, Dienstrecht, Finanzausgleich, Gastschulbeiträge, Haushalts- und Rechnungswesen, Sozial- und Jugendhilfe).

 

Die Abteilung 2 (Bauabteilung)

  • führt die überörtliche Prüfung der Bauausgaben durch,

  • unterstützt beim Abschluss von Architekten-, Ingenieur-, Baubetreuungs- und Projektsteuerungsverträgen,

  • bewertet die Wirtschaftlichkeit von Planungen,

  • ermittelt die angemessene Kapazität, z.B. von Entwässerungseinrichtungen,

  • beantwortet Fragen zur Anwendung der nationalen und EU-Vergabevorschriften,

  • hilft bei der Gestaltung von Bauverträgen und der Formulierung von ergänzenden Vertragsbedingungen,

  • berät bei Fragen zur Termin- und Kostensituation,

  • untersucht die Angemessenheit von Nachtragsforderungen,

  • überprüft die Abrechnung von Bau- und Planungsleistungen,

  • berät bei fachtechnischen Fragen, z.B. im Elektro- sowie Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärbereich,

  • führt Organisationsuntersuchungen durch, ermittelt den Personalbedarf und bewertet Stellen, z.B. bei Bauhöfen.

 

Die Abteilung 3 (Werkabteilung)

  • führt Abschlussprüfungen durch,

  • unterstützt Unternehmen der Kommunen bei der Erstellung kaufmännischer Jahresabschlüsse und bei der Abgabe von Steuererklärungen,

  • berät beim Abschluss von Strom- oder Gaslieferungsverträgen und bei der Übernahme von Versorgungsnetzen,

  • berät die Kommunen und ihre Betriebe in Steuerangelegenheiten einschließlich der Vertretung bei den Finanzgerichten,

  • erstellt die Kalkulationen für Versorgungsunternehmen (insbesondere Wasser, Strom, auch Netznutzungsentgelte),

  • erstellt Bescheinigungen nach EEG und KWKG,

  • erstellt Organisationsgutachten und führt Stellenbewertungen durch,

  • berät in Fragen der Rechts- und Organisationsform im Bereich der Ver- und Entsorgung,

  • führt Kostenvergleiche zwischen verschiedenen Betriebsformen und Betriebsvergleiche durch,

  • ermittelt die Betriebskosten von Abfallverbrennungsanlagen,

  • prüft die Angemessenheit von Verlusterstattungsansprüchen privater Betreiber an die Kommunen (z.B. von Tierkörperbeseitigungseinrichtungen),

  • bewertet die Geschäftsanteile von Kommunen,

  • unterstützt Kommunen und kommunale Unternehmen bei gesellschaftsrechtlichen Fragen,

  • berät bei Kommunen und kommunalen Unternehmen bei Betrauungsakten im Sinne des EU-Beihilferechts.

 

Die Abteilung 4 (Krankenhausabteilung)

  • führt die überörtliche Prüfung der kommunalen Krankenhäuser und kommunalen Alten- und Pflegeheime durch,

  • führt Abschlussprüfungen durch,

  • erstellt Bescheinigungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und dem Krankenhausentgeltgesetz,

  • erstellt umfassende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen,

  • berät in Fragen der Rechts- und Organisationsform,

  • führt Organisationsuntersuchungen, Personalbedarfsermittlungen und Stellenbewertungen durch,

  • hilft bei Vertragsangelegenheiten, insbesondere beim Abschluss von Chefarztverträgen,

  • berät im Rechnungswesen, u.a. bei der Erstellung von Jahresabschlüssen,

  • berät bei Betrauungsakten im Sinne des EU-Beihilferechts.