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Rechtsstellung und -grundlagen
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband besteht als überörtliche Prüfungseinrichtung seit 1920.
1. Rechtsstellung Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband ist das Gegenstück zum Bayerischen Obersten Rechnungshof auf der kommunalen Ebene. Als "Rechnungshof der Kommunen" (Gemeinden, Landkreise, Bezirke, kommunale Zusammenschlüsse) ist er eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Seine Konstruktion als unabhängige Selbstverwaltungskörperschaft ist einzigartig in Deutschland und macht den hohen Rang deutlich, den der bayerische Gesetzgeber der kommunalen Selbstverwaltung beimißt. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband ist gemeinsam mit den bayerischen kommunalen Spitzenverbänden Träger des Europabüros der bayerischen Kommunen in Brüssel.
2. Rechtsgrundlagen
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