Mitgliederbeiträge (Stand 2012)

 

Die Jahresbeiträge betragen (vgl. § 4 der Haushaltssatzung - StAnz Nr. 48/2011 -):

 

  je Einwohner
Cent
 
Bezirke   1,91  
Landkreise 11,45  
kreisfreie Städte
bis 100.000 Einwohner

32,00
Höchstbeitrag
25.480 €
von 100.001 bis 200.000 Einwohner 25,48  
über 200.000 Einwohner 19,28 Höchstbeitrag
128.280 €
kreisangehörige Gemeinden 34,46  

 

Schulverbände und Zweckverbände zahlen einen nach der Höhe des Volumens des Verwaltungshaushalts des Vorjahres wie folgt gestaffelten Beitrag:

 
40,34 € je angefangene 50.000 €
bis zu einem Haushaltsvolumen von 1 Mio. €
16,11 € je angefangene 50.000 €
für die weiteren 5 Mio. € Haushaltsvolumen
  8,05 € je angefangene 50.000 €
für den Teil des Haushaltsvolumens, der über 6 Mio. € liegt

 

Der Mindestbeitrag beträgt 183 €.

Bei Zweckverbänden mit kaufmännischer Buchführung tritt an die Stelle des Volumens des Verwaltungshaushalts die Summe des Erfolgsplans.