Gebühren und Auslagen (Stand 2012)

 

Gebührensätze je Stunde

Betrag
allgemeine Prüfungsgebühr   60,00
allgemeine Beratungsgebühr
  • für Mitglieder, soweit nicht umsatzsteuerpflichtig
  76,00
  • für Nichtmitglieder und umsatzsteuerpflichtige Leistungen bei Mitgliedern
102,00
Abschlussprüfungen
  • bei Eigenbetrieben und Kommunalunternehmen
  89,00
  • bei selbstständigen Unternehmen
114,00
erhöhte Beratungsgebühr 114,00
Testate entsprechend EEG, KWKG, EnWG, KHG und KHEntgG 154,00

 

Anfragen an die Geschäftsstelle

Bei aktuellen Problemen können Sie Anfragen an die Geschäftsstelle richten. Für Mitglieder sind Beratungen durch die Geschäftsstelle auf Grund von Anfragen gebührenfrei, soweit sie mit einem Zeitaufwand von bis zu drei Stunden beantwortet werden können. Dies gilt nicht für Anfragen, die sich auf umsatzsteuerpflichtige Leistungen (z. B. Angelegenheiten von kommunalen Unternehmen, Steuerberatung u. dergl.) beziehen.

 

Reisekosten

Tage- und Übernachtungsgelder sind in den obigen Tabellensätzen enthalten. Dies ist bei einem Angebotsvergleich wichtig.

Für Fahrten zum Geschäftsort berechnen wir einheitlich 0,36 € je km, und zwar grundsätzlich für eine An- und Abreise je Kalenderwoche.

 

Berichtskosten

Für die Berichtsausfertigung der ersten fünf Druckexemplare erheben wir einen Zuschlag von 4 v.H. auf die vorstehenden Stundensätze.

Ab dem sechsten Berichtsexemplar berechnen wir für jede Seite zusätzlich 0,25 €.

 

Abrechnungsmodus

Vorschüsse verursachen einen sehr hohen Verwaltungsaufwand. Daher rechnen wir die Gebühren und Auslagen grundsätzlich monatlich ab. Auf eine Beteiligung am Einzugsverfahren mittels Lastschrift legen wir sehr großen Wert. Bekanntlich erspart dieses Verfahren allen Beteiligten Kosten.

 

Veröffentlichungshinweis

Die Regelungen über die Gebühren und Auslagen sind jeweils in der Haushaltssatzung enthalten. Für 2012 ist die Satzung in Nr. 48/2011 des Bayerischen Staatsanzeigers bekannt gemacht.