Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband -
Partner seiner Mitglieder
Aufgaben
Die Aufgaben des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes ergeben sich aus Art. 2 des Gesetzes über den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband - PrVbG - vom 24.04.1978.
Schwerpunktaufgaben sind danach:
- überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfungen bei den Mitgliedern in einem Turnus von drei bis vier Jahren
- Abschlussprüfungen (i.d.R. jährlich) bei kommunalen Wirtschaftsbetrieben der Mitglieder
- Förderung der Wirtschaftsführung der Mitglieder durch Beratungen und durch Gutachten
- besondere Prüfungen auf Antrag eines Mitglieds oder auf Ersuchen seiner Rechtsaufsichtsbehörde
Die überörtliche Prüfung ist von ihrem Ansatz her eine umfassende Finanzkontrolle; sie erfasst die gesamte Wirtschaftsführung der Kommunen einschließlich der Bauausgaben und ihre unternehmerische Betätigung.
Die Abschlussprüfung umfasst die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Inhalt der überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfungen ist in den Art. 106 GO, Art. 92 LKrO und Art. 88 BezO geregelt. Für die Abschlussprüfungen gelten Art. 107 GO, Art. 93 LKrO und Art. 89 BezO. Nähere Vorschriften zum Prüfungswesen enthalten die Kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung
- KommPrV - und die zu ihr ergangenen Verwaltungsvorschriften.
Für Zweckverbände verweisen Art. 40 Abs. 1 Satz 1 und Art. 26 Abs. 1 Sätze 2 und 3 KommZG auf die genannten kommunalrechtlichen Bestimmungen.