Gebühren und Auslagen Stand 2024

 
       

Gebührensätze je Stunde entsprechend § 5 Abs. 2 der Haushaltssatzung

 

Betrag

 
       

 1.
 

 für Kassen-, Rechnungs- und Sonderprüfungen bei Mitgliedern und selbst-
 ständigen Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts von Mitgliedern

 


95,00 € 

 
         

 2.
 

 für Beratungen und Gutachten, die nicht unter Nrn. 4 und 5 fallen, sowie für
 andere von Mitgliedern beantragte Leistungen

 


115,00 € 

 
         

 3.
 

 für Abschlussprüfungen bei Eigenbetrieben und bei selbstständigen
 Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts der Mitglieder

 


150,00 € 

 
         

 4. 



 

 für besondere Beratungs- und Gutachterleistungen, insbesondere
 a) Steuerberatungen
 b) Beratungen zur Abschlusserstellung
 c) Beratungen in EU-beihilferechtlichen Fragen und
 d) Bereitstellung von Dokumenten nach Datennutzungsgesetz

     

 

 sowie für Leistungen bei juristischen Personen, die nicht Mitglied sind

 

172,00 € 

 
         

 5.

 

 für Testate, Gutachten und sonstige Leistungen entsprechend EEG, KWKG,
 EnWG, KHG, KHEntgG, sowie für Beratungen in juristischen Fragen von
 besonderer Schwierigkeit

 



217,00 €