FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen1,2

Schauen Sie regelmäßig auf unsere Homepage unter Offene Stellen. Wir inserieren auch in überregionalen Online-Stellenbörsen (z.B. Interamt) sowie im Bayerischen Staatsanzeiger.

Als Beschäftigter werden Sie in der Regel für 2 Jahre befristet eingestellt. Bei Bewährung übernehmen wir Sie anschließend in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (TVöD/VKA). Die Übernahme als Beamter erfolgt status-gleich ggf. im Rahmen einer Versetzung.

Sofern Sie einen Abschluss entsprechend der geforderten Qualifikation in einem anderen Bundesland erworben haben, wird dieser selbstverständlich anerkannt.

Sie haben in der Geschäftsstelle keinen festen Arbeitsplatz, sondern arbeiten unmittelbar bei der geprüften Stelle. Bis zu 30 % der mit der Prüfung zusammenhängenden Arbeiten können Sie aber auch in Heimarbeit erledigen.

Wir setzen Sie grundsätzlich bayernweit ein. Das bedeutet, dass Sie auch Prüfungsaufträge durchführen, die Übernachtungen vor Ort erfordern und über mehrere Wochen hinweg dauern können. Im Rahmen der Prü-fungsplanung versuchen wir aber, Sie überwiegend regional und heimatnah einzusetzen.

Wir stellen keine Dienstwägen zur Verfügung. Sie fahren mit dem eigenen PKW und erhalten dafür eine Wegstreckenentschädigung nach dem Bayerischen Reisekostengesetz (BayRKG).

Grundsätzlich steht es Ihnen frei, ob Sie übernachten oder täglich nach Hause fahren. Die Wegstrecken-entschädigung wird bei täglicher Heimfahrt allerdings nur bis zu 85 km Entfernung zur geprüften Stelle gewährt. Bei Aufträgen mit einer Anfahrtszeit von deutlich über einer Stunde raten wir aus Fürsorgegründen zur Übernachtung vor Ort. Sie können aber auch bereits ab einer Entfernung von 30 km zur geprüften Stelle übernachten. Die Übernachtungskosten werden nach dem BayRKG erstattet, ebenso der Verpflegungs-mehraufwand (Tagegeld).

Hinsichtlich der Berücksichtigung von Reisezeiten als Arbeitszeit gilt beim BKPV vereinfacht dargestellt Folgendes: Bei Aufträgen, die mit einer Übernachtung am Prüfungsort verbunden sind, gelten erforderliche Fahrtzeiten als Arbeitszeit, soweit sie über eine Stunde hinausgehen. Bei Heimfahrten, die Sie anstelle einer an sich gebotenen Übernachtung durchführen (bei einer Entfernung von mehr als 85 km oder einer Fahrtzeit von mehr als einer Stunde einfach sollten Sie grundsätzlich vor Ort übernachten), können Ihre Fahrtzeiten dagegen nur im Ausnahmefall berücksichtigt werden. Ist bei einem Auftrag eine Übernachtung am Prüfungsort im Hinblick auf Entfernung und Fahrtdauer grundsätzlich nicht geboten, werden Ihre erforderlichen Reisezeiten als Arbeitszeit anerkannt, soweit sie zwei Stunden am Tag überschreiten.

Sie erhalten zur Abwicklung Ihrer Prüfungen Hilfsmittel wie Laptop, Scanner, Router, Drucker etc. Auf unserer Intranet-Plattform stellen wir Ihnen u.a. die wichtigsten Fachinformationen, Prüfungshilfen, die Datenbank „Bayern.Recht“ und Online-Kommentare zur Verfügung.

Wir fördern die berufliche Entwicklung unserer Mitarbeiter; daher können Sie bei entsprechender Eignung auch auf frei werdende Stellen in den Innendienst wechseln.

 

Wir bieten sowohl für den Außen- als auch Innendienst eine großzügige Gleitzeitregelung, die in einer eigenen Dienstvereinbarung geregelt ist. Sie erledigen Ihre Arbeit in der festgelegten Rahmenzeit (montags bis freitags von 06.30 Uhr bis 20.00 Uhr) und halten dabei eine tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Std. ein. So können Sie immer wieder bis zu 60 Std. Arbeitszeitguthaben ansammeln und diese durch freie Tage (sog. Gleittage) ausgleichen.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir versuchen daher, soweit es der Prüfungs-plan ermöglicht, Ihre persönlichen Lebensumstände bei der Vergabe von Aufträgen mit zu berücksichtigen.

Sie können nach der Einarbeitung auch Teilzeitarbeit leisten; diese muss aber mindestens 20 Wochenstunden umfassen. Etwas längere Arbeitszeiten (24 bis 32 Std.) haben sich in der Praxis bewährt. Teilzeit kann bei uns grundsätzlich nur in ganzen Tagen (mind. 7 Std. pro Tag) geleistet werden.

Der BKPV hat nur eine Geschäftsstelle in München.

Wir benötigen von Ihnen (bitte jeweils in digitaler Form) ein Bewerbungsschreiben, einen Lebenslauf, Ihre Prüfungszeugnisse und Ihre letzte Beurteilung (letztes Arbeitszeugnis).

Nachdem Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind, erhalten Sie eine automatische Antwort per E-Mail.

Ihre Bewerbungsunterlagen werden in unsere elektronische Bewerber-Datenbank aufgenommen. Infor-mationen zu unserem Umgang mit Ihren persönlichen Daten finden Sie hier. Ihre Unterlagen werden nur für das Bewerbungsverfahren verwendet und spätestens nach ca. 6 Monaten gelöscht.

Wir haben den Anspruch, immer besser zu werden. Um diesem hohen Anspruch an unsere Prüfungs- und Beratungsleistungen gerecht zu werden, bieten wir interne und externe Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen an. Denn Ihre persönliche und fachliche Weiterentwicklung ist uns wichtig.

FAQ speziell zur Tätigkeit als Rechnungsprüfer bei der Abteilung 1

Die Einstellungsvoraussetzungen sind jeweils in der Ausschreibung genannt. Sofern Sie sich als Verwaltungs-fachwirt bei unserer Abteilung 1 als Prüfer bewerben, setzen wir eine mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der kommunalen Finanz- oder Kassenverwaltung bzw. Geschäftsleitung voraus.

Als Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen ist Berufserfahrung in prüfungs-relevanten Bereichen der Kommunalverwaltung keine zwingende Voraussetzung, im Rahmen der Bewerber-auswahl nach dem Prinzip der Bestenauslese aber natürlich förderlich.

Die Dauer der Prüfung richtet sich nach der Größe der Kommunen - Sie prüfen beispielweise Kommunen bis 10.000 Einwohner in ca. 40 Arbeitstagen. Die Dauer der Beratung ist vom Umfang des Beratungsauftrages abhängig und wird mit dem Auftraggeber vereinbart.

Die Prüfung bei kleinen und mittelgroßen Kommunen führen Sie überwiegend alleine durch. Für manche Prüfungsbereiche können aber Spezialisten (z.B. IT-Prüfer oder Kollegen aus unserer Bauabteilung) hinzugezogen werden. Bei größeren Einheiten prüfen wir in der Regel im Team.

Zunächst werden Sie als Generalist in der Rechnungsprüfung eingesetzt. Nach entsprechender Erfahrung und/oder Vorbildung ist mittelfristig auch eine Spezialisierung möglich.

  1. Weitere interessante Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik BKPV als Arbeitgeber.

  2. Gender-Hinweis: aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung geschlechts-spezifischer Bezeichnungen weitgehend verzichtet. Sämtliche Bezeichnungen gelten gleichermaßen für jede geschlechtliche Identität.