Rechtsstellung und -grundlagen im Überblick

Rechtsstellung und -grundlagen

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband besteht als überörtliche Prüfungseinrichtung seit 1920.

Rechtsstellung:

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband ist das Gegenstück zum Bayerischen Obersten Rechnungshof auf der kommunalen Ebene. Als "Rechnungshof der Kommunen" (Gemeinden, Landkreise, Bezirke und kommunale Zu-sammenschlüsse) ist er eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Seine Konstruktion als unabhängige Selbstverwaltungskörperschaft ist einzigartig in Deutschland und macht den hohen Rang deutlich, den der bayerische Gesetzgeber der kommunalen Selbstverwaltung beimisst.

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband ist gemeinsam mit den bayerischen kommunalen Spitzenverbänden Träger des Europabüros der bayerischen Kommunen in Brüssel.
 

Rechtsgrundlagen:

Gesetz über den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband vom 24.04.1978
Neufassung der Satzung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands