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Kontakt

Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Renatastraße 73
80639 München

E-Mail: poststelle@remove-this.bkpv.de

Postanschrift:
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Postfach 19 01 62
80601 München

Telefon:
089 1272-0

Telefax:
089 1272-883

So erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrmitteln:
mit der U-Bahn Linie 1 bis zur Haltestelle Rotkreuzplatz
mit der Trambahnlinie 12 bis zur Haltestelle Renatastraße

Hinweise zu schriftlichen Anfragen

Die Beratung unserer Mitglieder in Fragen der Wirtschaftsführung ist ein wesentlicher Teil des gesetzlichen Auftra-
ges des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes, der uns als Einrichtung der kommunalen Selbstverwaltung
auszeichnet und für uns sehr wichtig ist. Unser spezialisiertes Team hilft Ihnen gerne, kompetent und praxisnah.

Sie unterstützen unsere Arbeit, wenn Sie Folgendes beachten:

  • Geben Sie bei Ihrer Anfrage bzw. Ihrem Auftrag bitte den Namen und die Anschrift Ihrer Körperschaft, Ihre Mitgliedsnummer sowie die Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) und die Funktion des Anfragenden an.

  • Insbesondere bei E-Mail-Anfragen wird häufig eine kurzfristige Antwort erwartet. Unabhängig von der Zu-gangsart der Anfrage (Brief, Telefax oder E-Mail) werden von uns Anfragen grundsätzlich nach der zeitlichen Reihenfolge des Zugangs beantwortet. Bitte berücksichtigen Sie, dass für uns auch eine angemessene Be-arbeitungszeit erforderlich ist, insbesondere wenn zur Antwort referatsübergreifende Abstimmungen nötig sind. Sprechen Sie uns bei zeitlich drängenden Fragen bitte ggf. an, damit rasch abgeklärt werden kann, ob eine Beantwortung möglich ist.

  • Die Anfrage sollte eine chronologische, kurzgefasste, aber vollständige Sachverhaltsdarstellung enthalten. Umfangreiche Aktenvorgänge, die aber keine ausreichende Sachverhaltsdarstellung enthalten, können wir aus organisatorischen Gründen leider nicht bearbeiten.

  • Übermitteln Sie die unterschriebene Anfrage unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bitte möglichst digital im PDF/A-Format an poststelle@bkpv.de. Wichtige Unterlagen zur Anfrage sollten als Datei-anhang im PDF/A-Format ergänzend beigefügt werden. Unterlagen in Papierform werden von uns grund-sätzlich nicht zurückgesandt. Stellen Sie in Ihrer Anfrage bitte auch dar, zu welchem Lösungsergebnis Sie auf-grund Ihrer eigenen rechtlichen Bewertung gekommen sind.

  • Soweit Sie nachträglich weitere Dateien übermitteln, vermerken Sie bitte die Angaben zu Betreff und Bezug zur vorausgehenden Anfrage.

  • Wenn Sie sich mit Ihrem Anliegen parallel an andere Einrichtungen (z.B. die kommunalen Spitzenverbände) ge-wandt haben, legen Sie dies bitte offen, damit wir uns - auch in Ihrem Interesse - mit diesen ggf. kurzschlie-ßen können.

  • Für die Beantwortung der Anfrage werden i.d.R. Gebühren mit unterschiedlichen Gebührensätzen sowie Ausla-gen erhoben (wegen der Einzelheiten verweisen wir auf § 5 unserer Haushaltssatzung). Die Person, die die An-frage unterzeichnet, muss daher im Rahmen der örtlichen Geschäftsordnung, bzw. aufgrund der Delegation des Behördenleiters, zur Auftragserteilung bzw. Anfrage befugt sein.

Um eine schnelle und sachgerechte Bearbeitung Ihrer Anfragen zu ermöglichen, bitten wir Sie davon abzusehen:

  • E-Mails oder Telefax-Anfragen mehrfach, ggf. sogar an verschiedene Referenten gleichzeitig zu senden

  • im Abstand von einigen Tagen die gleiche Anfrage nochmals per E-Mail an uns zu senden oder

  • telefonisch nachzufragen, ohne auf Ihre E-Mail hinzuweisen.

Sollten Sie in Eilfällen vorab eine E-Mail an uns richten, die gleichzeitig als Standard-Brief per Post an uns gerichtet wird, bitten wir Sie dies zu kennzeichnen, z.B. durch den Vermerk „vorab per E-Mail am ... versandt.”

Abschließend noch ein technischer Hinweis:

Uns erreichen zunehmend Anfragen per E-Mail, die von unseren Virenscannern als sicherheitsgefährdend erkannt werden. Diese E-Mails werden bei uns ohne weitere Prüfung ungeöffnet gelöscht und können daher nicht beant-wortet werden. Eine Rückmeldung erfolgt aus Sicherheitsgründen nicht.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre E-Mail-Anfragen vor Versendung durch Ihren Virenscanner überprüft werden und keine Schadsoftware enthalten.

Mit der Beachtung dieser „Spielregeln“ helfen Sie uns bei der Erfüllung unseres Auftrags, Ihnen und Ihrer Kommune Hilfestellungen und Hinweise für die tägliche Arbeit zu bieten.