Mitgliedsbeiträge Stand 2022

 

 

je Einwohner
Cent

 

 

 Bezirke

 

  2,60

 

 

 Landkreise

 

13,70

 

 

 kreisfreie Städte bis 100.000 Einwohner

 

38,60

 

 Höchstbeitrag 

30.700 €

 von 100.001 bis 200.000 Einwohner

 

30,70

 

 

 über 200.000 Einwohner

 

23,10

 

 Höchstbeitrag

154,300 €

 kreisangehörige Gemeinden

 

41,60

 

 

         

 Schulverbände und Zweckverbände zahlen einen nach der Höhe des Volumens des Verwaltungs-
 haushalts des Vorjahres wie folgt gestaffelten Beitrag:

 

 

  Betrag

 

 je angefangene 50.000 € bis zu einem Haushaltsvolumen von 1 Mio. €

 

48,60

 

 je angefangene 50.000 € für die weiteren 5 Mio. € Haushaltsvolumen

 

19,50

 

 je angefangene 50.000 € für den Teil des Haushaltsvolumens, der über 6 Mio. € liegt

 

  9,60

 
       

 Der Mindestbeitrag beträgt 220 €.

 
       

 Bei Zweckverbänden mit kaufmännischer Buchführung tritt an die Stelle des Volumens des Verwal-
 tungshaushalts die Summe des Erfolgsplans.

 
       

.

 

 

je Einwohner Cent

 

 

Bezirke

 

  2,50

 

 

Landkreise

 

13,50

 

 

kreisfreie Städte bis 100.000 Einwohner

 

37,50

 

Höchstbeitrag  

29.900

 

von 100.001 bis 200.000 Einwohner

 

29,90

 

 

über 200.000 Einwohner

 

22,50

 

Höchstbeitrag

150.100

 

 €

 

kreisangehörige Gemeinden

 

40,50

 

 

 


Schulverbände und Zweckverbände zahlen einen nach der Höhe des Volumens des Verwaltungshaushalts des Vorjahres wie folgt gestaffelten Beitrag:

 

 

  Betrag

 

je angefangene 50.000 € bis zu einem Haushaltsvolumen von 1 Mio. €

 

47,30

 

je angefangene 50.000 € für die weiteren 5 Mio. € Haushaltsvolumen

 

19,00

 

je angefangene 50.000 € für den Teil des Haushaltsvolumens, der über 6 Mio. € liegt

 

  9,30

 

 

Der Mindestbeitrag beträgt 214 €.

Bei Zweckverbänden mit kaufmännischer Buchführung tritt an die Stelle des Volumens des Verwaltungshaushalts die Summe des Erfolgsplans.