Mitgliedsbeiträge Stand 2025

 

je Einwohner
nach dem Stand am 31.12.2023
Cent

 

Bezirke

  3,10

 

Landkreise

16,40

 

kreisfreie Städte bis 100.000 Einwohner

46,00

Höchstbeitrag

  36.600 €

von 100.001 bis 200.000 Einwohner

36,60

 

über 200.000 Einwohner

27,50

Höchstbeitrag

175.300 €

kreisangehörige Gemeinden

49,50

 

   

Schulverbände und Zweckverbände zahlen einen nach der Höhe des Volumens des Verwaltungs-
haushalts des Vorjahres wie folgt gestaffelten Beitrag:

je angefangene 50.000 € bis zu einem Haushaltsvolumen von 1 Mio. €

57,90 €

je angefangene 50.000 € für die weiteren 5 Mio. € Haushaltsvolumen

23,20 €

je angefangene 50.000 € für den Teil des Haushaltsvolumens, der über 6 Mio. € liegt

11,50 €

  

Der Mindestbeitrag beträgt 262 €.

Bei Zweckverbänden mit kaufmännischer Buchführung tritt an die Stelle des Volumens des Verwal-
tungshaushalts die Summe des Erfolgsplans.